Gem. §2 der Satzung ergibt sich das Verbandsgebiet des Wasserbeschaffungs- verbandes Oberveischede aus der als Anlage beigefügten Verbandsgebietskarte.
Mitglieder des Verbandes sind demnach gem. §5 der Satzung die jeweiligen Eigentümer oder Erbbauberechtigten von Grundstücken oder Anlagen innerhalb des Verbandsgebietes, die aus der Durchführung der Verbandsaufgaben einen Vorteil zu erwarten haben (dingliche Verbandsmitglieder). Der Verband ist gem. §7 der Satzung berechtigt, dass Unternehmen auf den zum Verbandsgebiet gehörenden Grundstücken der dinglichen Mitglieder durchzuführen. Grundstücke die öffentlichen Zwecken dienen, dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde genutzt werden, soweit die Nutzung nicht durch Rechtsvorschrift zugelassen ist.
Der Wasserbeschaffungsverband kann darüber hinaus auch an außerhalb liegende Verbraucher/Abnehmer Wasser liefern, die dann jedoch aufgrund der o. g. Begrenzung des Verbandsgebietes nicht Mitglieder im Sinne der Satzung sind. Der Verband liefert im Rahmen von zusätzlichen Lieferverträgen z. Zt. Trinkwasser an die Stadtwerke Olpe zur Versorgung der Ortschaften Neuenwald und Fahlenscheid, des Gewerbegebietes Rother Stein, sowie an die Stadt Lennestadt zur Versorgung der Ortschaft Bruchhausen.
Darüber hinaus stellt der Verband aufgrund einer vertraglichen Sondervereinbarung mit der Stadt Olpe Löschwasser zur Verfügung und sorgt für eine entsprechende Ausstattung und Wartung der Verbandsanlagen.